Leitbild

Das Team der ambulanten Hilfe zur Erziehung sieht es als Aufgabe, Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien in ihrer Einzigartigkeit anzunehmen und zu achten. Begleitend auf ihrem individuellen Entwicklungsweg bieten wir spezielle Hilfen in Form von Beratung und Unterstützung im Alltag an.

Unsere Angebote sind ganzheitlich und orientieren sich an der Lebenswelt der Familien, Kinder und Jugendlichen. Unsere pädagogische Zielsetzung ist durch die individuelle Förderung und Betreuung der Familien, Kinder und Jugendlichen gekennzeichnet.

Päd. Ansatz

Es wird die Gesamtheit der Persönlichkeit des Kindes, des Jugendlichen bzw. der Familie in den Blick genommen und gemäß der Abstimmung im Hilfeplanverfahren, werden spezielle Ziele und Leistungen akzentuiert. Die pädagogische Arbeit ist geprägt durch systemische Orientierung, Bedarfsorientierung, Zielorientierung, Sozialraumorientierung, Ressourcenorientierung und Lösungsorientierung.

Was ist Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistand?

Sozialpädagogische Familienhilfe:

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein intensives, längerfristiges, ambulantes sozialpädagogisches Hilfe-Angebot mit der Absicht eine ganzheitliche, alltags- und lebensweltorientierte Hilfe für die betroffenen Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen zur Verfügung zu stellen. Die Hilfe wird flexibel den Entwicklungen, Bedürfnissen und Entscheidungen der Adressat*innen und aller Beteiligten angepasst. Die Motivation der Familie zur Veränderung ihrer Lebenssituation und die Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit werden als Basis vorausgesetzt. Diese Motivation wird als zentral für den Hilfeverlauf erachtet, in der durch eine gezielte Verbindung sozialpädagogischer und alltagspraktischer Hilfen die Selbsthilfekompetenzen der gesamten Familie gefördert werden. Durch eine ressourcenorientierte Betreuung und Begleitung der Familie sollen die Fähigkeiten zur Problemlösung und Alltagsbewältigung gestärkt bzw. wiedergewonnen werden. Sie sollen die Eltern befähigen, die Verantwortung für ihre Kinder wieder selbständig zu tragen und die Entwicklung der Kinder positiv zu beeinflussen und zu gestalten. Die Familie hat durch das Angebot der SPFH die Möglichkeit eigenes Verhalten zu reflektieren, Struktur und Halt durch eine Familienhilfe zu erfahren, sich neue Handlungsspielräume im Alltag zu erobern und alternative Handlungen einzuüben.

Die Betreuung wird i.d.R. in Form von Hausbesuchen, d.h. vor Ort, bei der jeweiligen Familie durchgeführt. Dabei wird SPFH auch als Arbeit im Sozialraum verstanden. Die Zielstellung einer professionellen Sozialen Arbeit, gerade auch im Bereich der Hilfen zur Erziehung, liegt in der Ermöglichung eines selbstbestimmten gelingenden Alltags der Adressat*innen. Ausgehend von ihrem je eigenen Anliegen werden die Menschen unterstützt, sich eine Selbstbestimmung zur Bewältigung ihres Lebensalltags (wieder) zu erarbeiten.

Sozialpädagogische Familienhilfe kommt zum Einsatz, wenn:

  • Familien, die Unterstützung in ihrer alltäglichen Lebens-bewältigung benötigen und annehmen möchten
  • Familien, bei denen eine Fremdunterbringung eines oder mehrerer Kinder droht, eine Rückführung eines Kindes vorbereitet oder begleitet werden soll
  • Familien, in denen eine Gefahr des sozialen Abgleitens vorhanden ist
  • Familien, die ihre Probleme nicht/ nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen können

Erziehungsbeistand

Der Erziehungsbeistand (EZB) ist ein Angebot der ambulanten Erziehungshilfe. Der Auftrag des Erziehungsbeistands besteht in der Klärung und Bearbeitung konflikthafter Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen sowie in der Unterstützung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Familien. Dabei wird die Aufrechterhaltung des gewohnten und vertrauten Lebenskreises von Kindern und Jugendlichen in ihren Familien angestrebt. Die Beratung zielt auf eine längerfristige lebensweltorientierte Problemlösung und hat aufsuchenden Charakter. Die Ziele und Inhalte, der Betreuungsverlauf und die Dauer des EZB richten sich individuell nach den Problemstellungen der Kinder/ Jugendlichen sowie deren Familien. Sie werden jeweils im Hilfeplanverfahren mit dem zuständigen Allgemeinen Sozialdienst als fallführende Stelle und den Betroffenen abgestimmt und vereinbart. Die Hilfe ist Lebensfeld unterstützend und kann auch Lebensfeld ergänzend sein.

Ein Erziehungsbeistand kommt zum Einsatz, wenn:

  • Kinder mit ihren Familien, die aufgrund ihrer Familien- und Lebenssituation Schwierigkeiten mit sich und ihrer Umwelt aufweisen (z.B. Entwicklungsverzögerungen, Schulprobleme etc.)
  • Jugendliche, die Unterstützung in ihrer alltäglichen Lebensbewältigung benötigen und annehmen möchten
  • Kinder und Jugendliche, bei denen eine Gefahr des sozialen Abgleitens vorhanden ist.
  • Kinder und Jugendliche, die ihre Probleme nicht/ nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen können.

Wie können Sie unsere Leistung in Anspruch nehmen?

Die Hilfen SPFH und EZB stehen allen Bürgern kostenlos zur Verfügung. Damit Sie die Hilfe in Anspruch nehmen können, muss Kontakt zum Allgemeinen Sozialen Dienst Gera (Jugendamt) aufgenommen und einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung gemäß § 30 (Erziehungsbeistand) oder § 31 (Sozialpädagogische Familienhilfe) gestellt werden.

Anschließend vermittelt das Jugendamt weiter und Kontaktiert das IFAP e.V.

Das Team

Matthias Ressler

Teamleiter

staatl. anerkannter Erzieher
Montessori Diplom
Elternbegleiter
Kindheitspädagoge (M.A.)

Christian Lenhard

päd. Fachkraft

staatl. anerkannter Erzieher

Tom Quittenbaum

päd. Fachkraft

staatl. anerkannter Erzieher

Gina Pucher

päd. Fachkraft

Sozialpädagogin (B.A.).

Kontakt

Sie sind an unserem Leistungen interessiert oder haben noch weitere Fragen dazu? Dann kontaktieren sie uns gern telefonisch oder per E-Mail

Ambulante Hilfe zur Erziehung in Trägerschaft des IFAP e.V.

Große Kirchstraße 10

07545 Gera

0365/20218627
0176/63802209
spfh@ifap-thueringen.de